Gegenüber der Polizei hat Jeder ein Zeugnisverweigerungsrecht. Will die Polizei doch eine Aussage, braucht sie die Hilfe der Staasanwaltschaft. Dort besteht dann nur noch ein durch Rechtsvorschriften geregeltes eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht. Anderenfalls kann Ordnungshaft (Beugehaft) angeordnet werden. Normalerweise ist es nicht schlimm, sich gegenüber der Polizei nicht zu äußern. Im schlimmsten Fall wird man der Staasanwaltschaft zugeführt.